Die elektrische Beleuchtung
Die Lokomotive ist mit einer elektrischen Beleuchtungsanlage ausgestattet, und zwar Turbinenbeleuchtung. Bei der ersten Lieferung wurden versuchsweise drei verschiedene Bauarten von Turbodynamos verwendet, und zwar von den Firmen AEG, Henschel & Sohn und Melms & Pfenniger (Pöge). Spätere Vereinheitlichung ist geplant.
Alle drei Arten von Aggregaten sind austauschbar und so durchgebildet, daß sie die für Reichsbahnfahrzeuge festgelegte Normalspannung von 24 Volt innerhalb einer Betriebsdruckspanne von 6 bis 16 kg/cm² ohne Nachregelung von Hand abgeben. Jede Dynamo hat eine Leistung von 0,5 KW, wovon für die Beleuchtung etwa 300 W benötigt werden, so daß für eine gegebenenfalls später einzubauende induktive Zugbeeinflussungseinriohtung noch die hierfür ausreichende Leistung von 200 W verfügbar bleibt.
Der von den drei genannten Firmen gewährleistete Dampfverbrauch der Turbinen beträgt etwa 55 kg/h.
Der Turbogenerator ist auf einer gußeisernen Brücke über der Vorwärmernische auf dem Scheitel der Rauchkammer angeordnet. Zur Erzielung einer spannungsfreien Befestigung ist er dreifüßig ausgebildet.
Der Frischdampf für die Turbine wird dem vor dem Führerhaus sitzenden Dampfentnahmestutzen entnommen. Die Dampfleitung ist auf der linken Kesselseite verlegt und kann über einen Hahn entwässert werden. Der Abdampf der Turbine wird durch eine kurze Leitung dem Vorwärmer zugeführt.
Das An- und Abstellen der Turbine geschieht mittels eines Zuges durch Handrad vom Führerstand aus.
Zu der elektrischen Anlage auf der Lokomotive ist folgendes zu bemerken:
Es sind drei Stromkreise vorgesehen und zwar:
1. Stromkreis für die beiden vorderen Pufferlaternen, für die vordere Signallaterne, für zwei Lokomotivsteckdosen.
2. Stromkreis für die Führerhausdeckenlampe, für einen Steckeranschluß zur Wasserstandslampe, für einen Steckeranschluß auf dem Führerstand.
3. Stromkreis für die beiden hinteren Pufferlaternen, für hintere Signallaterne.
Die Leitungen werden in allen Stromkreisen grundsätzlich zweipolig und mit Ausnahme der beweglichen Laternenanschlüsse fest in Stahlpanzerrohr verlegt.
Als Glühlampen werden bei allen Laternen durchweg 25 W-Lampen mit Swansockel S 5 (mit zwei Stiften) verwendet.
Das Ein- und Ausschalten der einzelnen Stromkreise erfolgt vom Führerhaus aus. Hier ist ein Schaltkasten angebracht, der für die beiden von der Dynamomaschine ankommenden Hauptleitungen je eine 25 Amp.-Sicherung und ferner für jeden der drei oben bezeichneten Stromkreise einen Wechselsehalter enthält. Damit der Führer jederzeit von seinem Platze aus die Stellung ausführt.
Die Strecken- und Signallaternen haben den normalen Scheibendurchmesser von 266 mm. Jede Laterne erhält eine 25 W-Lampe; der Haltering ist gleichzeitig als Dunkelfeindhalter ausgebildet.
Die Führerhausdeckenlaterne und die Wasserstandslaterne sollen nach Feststellung ihrer zweckmäßigsten Bauart vereinheitlicht werden.
Die Handlampen zeigen handelsübliche Ausführung mit Schutzkorb, jedoch ohne Glasglocke.